HÄUFIG GESUCHTE ANTWORTEN
„Mit welchen Themen kann ich zu Ihnen kommen?“
Im Rahmen der Therapie haben alle Themen Raum, die Sie hier einbringen möchten.
„Was kann ich bis zu unserem ersten Gespräch tun?“
Manchmal empfinden Menschen die Vorstellung von Veränderungen als bedrohlich. Wenn es um Veränderungen geht, haben manche dabei das Gefühl, alles würde oder müsse sich ändern. Besonders wenn man in der gegenwärtigen Situation zumeist leidet, kann man sich zwischen dem Wunsch nach Veränderung und der Angst davor auch zerrissen fühlen. Vielfach wird dabei nicht mehr bemerkt, dass es eine ganz Menge gibt, was gut, nützlich und bewahrenswert sein kann – selbst wenn wir das nicht immer bewusst so erleben. Gerade diese Aspekte können eine gute Basis dafür sein, etwas zu verändern.
Sie können sich bis zu unserem ersten Gespräch bewusst werden, was gut ist und auch so bleiben soll.
„Wie beginnt eine Therapie?“
Nach der Terminvereinbarung führen wir ein Erstgespräch. In diesem Gespräch können Sie herausfinden, ob Sie sich mit mir wohlfühlen und Sie sich mit mir gemeinsam Ihrem Anliegen widmen möchten. Wir besprechen gemeinsam, ob Ihr Anliegen, Ihre Vorstellungen und mein Angebot gut zusammenpassen. Wir sprechen auch über die organisatorischen Rahmenbedingungen.
„Kann ich sicher sein, dass die Gespräche absolut vertraulich sind?“
Ja! Das ist nicht nur eine persönliche Selbstverständlichkeit, es ist auch gesetzlich verankert. Psychotherapeuten sind gemäß § 15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.
„Welche Unterstützung gibt es von der Gesundheitskasse?“
Gesundheitskassen refundieren einen Teil des Honorars.
Für eine psychotherapeutische Behandlung von Einzelpersonen werden ab Jänner 2024 folgende Beträge rückerstattet:
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): 33,70 €
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): 45,00 €
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): 36,00 €
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): 46,60 €
Angaben ohne Gewähr – Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Gesundheitsversicherungsträger!
“Wie sieht die Honorar-Regelung aus, wenn ich eine längere Therapie brauche?”
Der Honorarsatz bleibt immer während des Kalenderjahres gleich. Zum Jahresbeginn erfolgt eine Anpassung in etwa in der Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex (Inflation).
“Wie funktioniert die Teilrefundierung durch die Gesundheitskasse?”
Für die ersten zehn Therapieeinheiten erhalten Sie jedenfalls auch ohne Antrag eine Teilrefundierung durch die Gesundheitskassen.
Dafür holen Sie sich spätestens vor unserem zweiten Gespräch eine ärztliche Zuweisung zur Psychotherapie – entweder von Ihrem praktischen Arzt oder einem Facharzt für Psychiatrie.
Um für die Refundierung einzureichen, senden Sie die Honorarnoten Ihrer Psychotherapiesitzungen, ihre Zahlungsbelege (Ausdruck Onlinebanking) und die ärztliche Zuweisung unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und Bankverbindung an Ihre Gesundheitskasse.
Sollte es erforderlich sein, dass wir uns Ihrem Anliegen für mehr als zehn Therapieeinheiten widmen, füllen wir gemeinsam rechtzeitig einen Antrag an Ihren Gesundheitsversicherungsträger aus, den Sie einfach per Email versenden können.
„Wie lange dauert eine Therapie?“
Es gibt keine Vorgaben oder Begrenzungen für persönliche Themen. Je nach Umfang Ihres Themas können einige Stunden für Sie bereits einen relevanten Unterschied machen. Für andere Lebensthemen möchten Sie sich vielleicht länger Zeit nehmen.
„Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?“
Sie haben die Möglichkeit, im Falle einer kurzfristigen Verhinderung einen Termin bis zu 48 Stunden im Vorhinein kostenfrei abzusagen – per Anruf, SMS oder Email.
Für Absagen, die kurzfristiger erfolgen ist unabhängig vom Verhinderungsgrund das Sitzungshonorar zu entrichten.
Sofern Ihre Verhinderung nur Ihre Mobilität betrifft, kann im Ausnahmefall der Termin auch online als Videokonferenz geführt werden.
„Was sind Gründe, aus denen Menschen Psychoterapie nutzen?“
- Sie fühlen sich antriebs- und lustlos, erschöpft oder ständig überfordert.
- Sie fühlen sich oft niedergeschlagen und habe keine Freude am Leben. Sie sind traurig und vereinsamt.
- Sie haben Ängste, die Sie belasten oder einschränken: z. B. vor dem Kontakt mit Ihren Mitmenschen, vor Autoritäten, vor großen Plätzen, vor engen Räumen, vor Prüfungen.
- Ihr Leidensdruck ist zu groß und/oder Sie denken manchmal daran, sich das Leben zu nehmen.
- Ihnen wurde Gewalt angetan, Sie haben einen schweren Unfall oder ein anderes einschneidendes Erlebnis (oder Serie von Erlebnissen) überlebt und leiden unter den psychischen Folgeerscheinungen.
- Ohne ersichtlichen Grund bekommen Sie rasendes Herzklopfen und Angst, dass Sie sterben müssen.
- Sie befinden sich in einer belastenden Umbruchsituation (z. B. schwere Krankheit, Tod einer nahestehenden Person, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Trennung, Unfall etc), die schwer zu bewältigen ist.
- Sie leben in einer Beziehung, die Sie sehr belastet.
- Sie fühlen sich durch Ihre Kinder dauerhaft überfordert.
- Sie haben wiederkehrend große Probleme im Kontakt mit anderen Menschen (z. B. am Arbeitsplatz).
- Es plagen Sie oft Gedanken, über die Sie mit niemandem zu sprechen wagen (Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Unzulänglichkeitsgefühle, das Gefühl, verfolgt oder fremdbestimmt zu werden etc).
- Sie sind süchtig – nach Alkohol, Drogen, Essen, Hunger, Liebe, Spielen.
- Sie haben Schmerzen, Schlafstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen oder andere körperlichen Beschwerden und der Arzt kann keine körperliche Ursache feststellen.
- Sie fühlen sich innerlich gezwungen, ständig dasselbe zu denken oder zu tun (z. B. zwanghaftes Waschen, Zusperren, Grübeln u. ä.), obwohl dies ein Leben sehr einengt.
- Seit längerer Zeit halten Sie sich nur noch mit Aufputsch-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln (Psychopharmaka) aufrecht.
- Sie kommen mit Ihrer Sexualität nicht zurecht.
- Sie haben Angst vor Entscheidungen.